BERNHARD MOORS

KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT

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/ ABKLÄRUNG /

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kläre ich mit Ihnen und ihrem Kind oder mit dem/der Jugendlichen ab, ob die vorgestellten Symptome, Störungen und seelischen Belastungen behandlungsbedürftig sind oder nicht. Dabei nehme ich mir Zeit und Ihre Sorgen als Eltern sowie die der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sehr ernst. Deshalb dauert eine Psychotherapieeinheit, egal ob Sprechstunde, Testdiagnostik, probatorische Sitzung, Akutbehandlung oder eine Therapiestunde, i.d.R. jeweils 50 Minuten.

/ VORGESPRÄCHE /

Im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde führe ich zunächst Vorgespräche zum gegenseitigen Kennenlernen durch und um mir einen ersten Eindruck von der vorgestellten Problematik zu machen. Anschließend berate ich Sie, ob es sinnvoll ist in eine vertiefende diagnostische Abklärung einzutreten oder ob andere Maßnahmen u.U. hilfreicher sein können.

Nach einer telefonischen Terminvereinbarung zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie von meinem Büro eine schriftliche Terminbestätigung mit weiteren Informationen.

/ DIAGNOSTIK /

In mehreren Gesprächen (die man auch probatorische Sitzungen nennt) mit dem Kind, dem Jugendlichen und den Eltern oder anderen Bezugspersonen, der Beobachtung der Interaktionen, Spiel- und Verhaltensbeobachtung sowie mit der Unterstützung psychotherapeutischer Testverfahren, entsteht ein Bild vom Ausmaß der seelischen Erkrankung. Die Diagnose wird vervollständigt durch eine Abklärung des Haus- oder Kinderarztes, ob körperliche Ursachen beteiligt sind. Am Ende der probatorischen Gespräche gibt es eine Empfehlung, ob eine Psychotherapie oder andere Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

Wichtig, Jugendliche entscheiden selber ob sie eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.

/ KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE /

Die gesetzliche Definition nach dem Psychotherapeutengesetz beschreibt: „Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von seelischen Erkrankungen“. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bin ich spezialisiert auf die Arbeit und Behandlung mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern und/ oder anderer Bezugspersonen. Deshalb behandele ich auch nur Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Wenn allerdings eine Behandlung vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurde, kann die Behandlung auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu Ende geführt werden.

Die Wirksamkeit von Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist wissenschaftlich erforscht und nachgewiesen. Die Studien zeigen dabei, dass Patienten mit Psychotherapie sowohl kurzfristig eine deutliche Verringerung ihrer psychischen Beschwerden als auch langfristig stabile Behandlungserfolge erzielen.

Es gibt in Deutschland derzeit vier wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren für Kinder und Jugendliche. Dies sind analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Verhaltenstherapie und systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (letztere z.Zt. nicht abrechnungsfähig bei den gesetzlichen Krankenversicherungen).

Psychotherapie darf nur von Psychotherapeuten durchgeführt werden, die ein Hochschulstudium (Psychologie, Pädagogik, Medizin) und anschließend eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, die mit der Approbation (=Behandlungserlaubnis) abschließt. Die Bezeichnungen Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut und Ärztlicher Psychotherapeut sind deshalb gesetzlich geschützt.


Der Erfolg meiner durchgeführten Psychotherapie gründet auf einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, die sich im Verlauf der Behandlung zu dem Kind oder Jugendlichen und jungen Erwachsenen einstellt. So können im Laufe der Zeit auch bis dahin verborgene, belastende Gefühle, Gedanken und Phantasien zugelassen werden. Dies dient dem Verstehen der seelischen Erkrankung und der Symptome. Aus diesem Verstehen heraus ist es möglich belastende Gefühle, Situationen oder Ereignisse zu verarbeiten, neue Lösungsmöglichkeiten z.B. für Konflikte zu finden und zu erarbeiten.

Der Einbezug der Eltern und/oder anderer wichtiger Bezugspersonen ist wichtiger Bestandteil der Kinderpsychotherapie und trägt wesentlich zu einer erfolgreichen Behandlung bei. Manchmal können Eltern durch die Erkrankung des Kindes selber stark verunsichert und belastet sein oder fühlen sich mitschuldig. Dies kann im Laufe der Behandlung in den begleitenden Elterngesprächen geklärt werden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Einzelfall abgeklärt, ob und in welchem Umfang die Eltern oder auch andere Bezugspersonen mit eingebunden werden.

Schweigepflicht: Es besteht selbstverständlich die Pflicht zu Verschwiegenheit, diese nehme ich sehr ernst. Dies gilt auch in Bezug auf die Eltern oder andere Bezugspersonen. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, dass Informationen und / oder Behandlungsbefunde an Dritte weitergegeben werden, so kläre ich das im Einzelfall nicht nur mit den Eltern, sondern auch mit den Kindern und Jugendlichen ab.

/ WER ZAHLT DIE BEHANDLUNG? /

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Vorgespräche und notwendigen Untersuchungen erfolgen ohne weitere Formalitäten, wenn die Krankenversichertenkarte eingelesen werden kann. Eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeweils beantragt werden. Die erforderlichen Formulare für die Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung werden in der Praxis vorgehalten und das Verfahren mit Ihnen besprochen.

Alle Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler oder von Beihilfe- oder Privatversicherten in Anspruch genommen werden. Erkundigen Sie sich bitte vorher über Ihre Versicherungsbedingungen und -leistungen, wenn sie die Kosten oder einen Teil davon erstattet bekommen möchten.

/ SPEZIELLE LEISTUNGEN /

Die Praxis nimmt am ADHS Vertrag der AOK teil. Neben der erweiterten speziellen ADHS Diagnostik, bieten wir auch zusätzlich Samstagssprechstunden an. Ebenso Elternseminare und Elterntrainings zum besseren Verständnis und Umgang mit Kindern, die unter ADHS leiden. Die Kosten für diese zusätzlichen Angebote werden für AOK Versicherte von der Krankenkasse übernommen. Aber auch andere gesetzliche Kassen zahlen auf individuellen Antrag manchmal entsprechende Seminare.

Als besondere Serviceleistungen führe ich auch Abendsprechstunden bis 21 Uhr durch.

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